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Zweieinhalb Jahre ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag der Modernisierung des „Personenbeförderungsgesetzes [PBefG] mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote“ verpflichtet haben. Jetzt, gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl, steht nicht mehr als ein Eckpunktepapier der PBefG-Findungskommission. Und das, obwohl es zu einem der zentralen Projekte der Koalition zählte – oder gerade deswegen?
Während bisher nur elf, recht wage wirkende Eckpunkte zur Novellierung veröffentlicht wurden, versteckt sich dahinter eine Arbeit gemeinsam von Legislative und Exekutive, von Bund und Ländern, über die Parteigrenzen hinweg: Die Arbeit der Findungskommission, die sich aus Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), aus weiteren Bundestagsabgeordneten und aus vier Landesverkehrsministern zusammensetzt.
Ein kleiner Zeitrahmen für ein großes Projekt
Das Eckpunktepapier muss nun in einen Gesetzesentwurf gegossen werden. Um es noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, muss der Entwurf spätestens im Herbst vorliegen. In einem zügigen Verfahren kann es dann schon gegen Ende des Jahres ins Bundeskabinett und anschließend in den Bundesrat gehen. Wenn alles gut geht, kann der Bundestag Anfang 2021 mit den Beratungen beginnen und das Gesetz wäre gerade rechtzeitig vor Beginn des Wahlkampfs verabschiedet. Viel Zeit bleibt dafür nicht.
Vielleicht ist genau das die Absicht: Durch die vielschichtig zusammengesetzte Findungskommission sollte bereits im Vorhinein Konfliktpotenzial aus dem Weg geschaffen und ein Papier entwickelt werden, das letzten Endes ohne allzu große öffentliche Aufmerksamkeit und Diskussion verabschiedet werden kann. Unterstützt durch ein möglichst kurzes Verfahren, unter Druck gesetzt durch das Ende der Legislatur.
Die Details bleiben ungeklärt
Ist das realistisch? Was bedeutet das für Mobilitätsanbieter und Interessierte? Nach aktuellem Stand scheint das Papier vor allem ein Erfolg für die Taxiindustrie zu sein, und Ridepooling-Dienste befürchten, zukünftig den strengen Regularien der Kommunen ausgesetzt zu werden. Durch die Novelle sollen vor allem die einzelnen Städte befähigt werden, Richtlinien zu erlassen oder bestimmte Quoten einzuführen. Zudem bleibt die Rückkehrpflicht für Mietwagen weiter bestehen und die Nutzung ein und desselben Fahrzeugs für verschiedene Mobilitätsdienste innerhalb des Personenbeförderungsgesetz scheint nur in Städten mit unter 50.000 Einwohnern erlaubt zu sein. Das sehr kleinteilige, aktuelle Geflecht wird also festgeschrieben und konkretisiert.
Es zeigt sich vor allem aber auch, dass der Kompromiss der Findungskommission lediglich Leitplanken vorgegeben hat. Viele Details sind noch ungeklärt und bieten Raum für Diskussion und Anpassungen. Ein Blick auf die langanhaltenden Diskussionen mit der Kohlekommission zeigt, dass eine Findungskommission zwar viele Fragen und Uneinigkeiten aus dem Weg räumen kann, letzten Endes aber nicht alle Lücken ausnahmslos schließt und den parlamentarischen Prozess keinesfalls verkürzt. Der Teufel steckt bei der PBefG-Novelle noch im Detail und es bleibt abzuwarten, ob eine vorgelagerte Findungskommission wirklich das erhoffte verkürzte parlamentarische Verfahren mitbringt. In jedem Fall bleibt für Interessengruppen und Politik viel Raum zur Diskussion, der von allen Beteiligten genutzt werden sollte.